Auf unserer Anlage darf wieder Tennis gespielt werden!
Allerdings sind strenge Auflagen zu erfüllen, um den Spielbetrieb auf unserer Anlage zu gewährleisten. Daher appellieren wir an alle Spieler und Mitglieder sich korrekt und fair an die vorgegebenen Regeln zu halten. Bei Zuwiderhandlung Einzelner riskieren wir u.a. Geldstrafen für den Verein und gegebenenfalls die Schließung unserer Tennisanlage.
Folgende Regelungen und Anordnungen im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie sind zu beachten und strikt einzuhalten:
- Bei bestehenden Krankheitssymptomen (z.B. Husten, Fieber) darf die Tennisanlage in keinem Fall betreten werden bzw. ist die Anlage unverzüglich zu verlassen.
- Die Verordnungen der hess. Landesregierung zur Beschränkung von sozialen Kontakten sowie zu den Hygiene-vorschriften sind zu beachten und einzuhalten.
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist auf den Plätzen und der gesamten Anlage dauerhaft einzuhalten. Gleiches gilt auch für die Pausen zwischen den Spielen, den Seitenwechseln, sowie beim Betreten und Verlassen der Plätze und der gesamten Anlage.
- Handshake, Abklatschen und Umarmungen sind zu unterlassen.
- Die an den Plätzen stehenden Bänke müssen einen Abstand von mind. 1,50 m einhalten und dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Nutzt bitte eigene Handtücher als Unterlage während der Nutzung der Bänke/Stühle, da kein direkter Kontakt mit Bank/Stuhl
erfolgen darf. - Doppel spielen ist unter Einhaltung der Punkte 1 bis 5 zulässig. Für die Doppelspieler sind mit einem Mindestabstand von 1,50 m jeweils zusätzlich ein Stuhl zu den Bänken zu stellen.
- Die Umkleide- und Duschräume, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen. Bitte kommt bereits umgezogen auf die Anlage.
- Desinfektionsmittel stehen zwar zur Verfügung, jedoch bitten wir (nach Möglichkeit) eigene Desinfektionsmittel mitzubringen und zu verwenden.
- Die Benutzung des Vereinsheimes bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
- Der Vorstand behält sich weitere Einschränkungen und Bedingungen vor.
- Jedes Mitglied, jede/r Spieler/in und Besucher/in ist verpflichtet sich über die gültigen gesetzlichen Vorschriften der hess. Landesregierung eigenständig zu informieren und diese zu beachten und einzuhalten.
- Corona-Beauftragter: Dr. Hermann Thieme – Tel.: 0151 18436534
Sollten Zuwiderhandlungen bekannt werden und um die Haftung des Vorstandes auszuschließen, weisen wir auf Maßnahmen bei Verstöße hin, die von einer mündlichen Ermahnung, einem zeitlich begrenzten Platzverbot bis zu einem Vereinsausschluss reichen können. Die Lesefassung der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt-und
Betriebsbeschränkungsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung kann über www.hessen.de abgerufen werden.
Weitere Informationen bzw. Empfehlungen können auf der Homepage des Hess. Tennisverbandes (www.htv-hessen.de) eingesehen werden.
Stand: 26-05-2020 Der Vorstand